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Lohnbuchhaltung

Zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gehört die korrekte und termingerechte Lohnbuchhaltung inklusive der Weiterreichung aller notwendigen Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Die Rechtslage ändert sich in diesem Bereich häufig und muss entsprechend berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Qualität und Service

Eine externe Lohnbuchhaltung rechnet sich für Unternehmen so gut wie immer, da Lohn- und Gehaltsabrechnungen besonders komplex sind. Es sind sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.

Wir bieten Ihnen gerne unser Wissen in diesem Bereich an. Unser Team sorgt für höchste Abrechnungssicherheit, Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und die fristgerechte Erledigung des Meldewesens. Gleichzeitig haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Personalkosten.

Auch übernehmen wir gerne Zusatzaufgaben für Sie, wie z.B. die Erstellung sämtlicher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbescheinigungen für Behörden, Klärung von Versicherungspflichten oder die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften.

Auch die rein digitale Lohnbuchhaltung ist bei uns möglich. Mehr zum digitalen Lohnbüro finden Sie hier.

Unser Leistungsangebot enthält unter anderem

  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung (auch Baulohn)
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen etc.
  • Lohnoptimierung
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Ihre Vorteile

  • Erledigung Ihrer Lohnbuchhaltung durch gut ausgebildetes Personal
  • Zeitersparnis – Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben.
  • Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und entwickeln Ihr Unternehmen weiter
  • Sicherheit, dass alle Abrechnungen korrekt und fristgerecht erledigt werden

fastdocs-Formulare

Portal für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

 

Hinweis zu Sofortmeldungen:
Bitte beachten Sie, dass die Sofortmeldungen nur von Mo.–Fr. innerhalb unserer Bürozeiten und an Wochenenden gar nicht von uns übermittelt werden können!

zu den Formularen
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